Das Amt für Justizvollzug und Bewährungshilfe ist zuständig für die Anwendung der Strafen und Massnahmen, die von den zuständigen Strafbehörden in Anwendung des Bundesrechts (kantonale Gerichte und Gerichte anderer Kantone bzw. des Bundes im Rahmen einer Mandatsdelegation) und des lateinischen Konkordats über den strafrechtlichen Freiheitsentzug bei Erwachsenen verhängt werden. Es erfüllt auch die im schweizerischen Strafgesetzbuch vorgesehenen Aufgaben im Bereich der Bewährungshilfe, der Verhaltensregeln und der freiwilligen Sozialhilfe.
Der Arbeitgeber Staat fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben und bietet seinen Mitarbeitenden ein modernes Arbeitsumfeld und attraktive Arbeitsbedingungen. Mehr darüber erfahren Sie auf folgender Seite
Bearbeitung der Ersatzfreiheitsstrafen (unbezahlte Geldstrafen und Bussen)
Verarbeitung von Strafregistereinträgen
Bearbeitung verschiedener Korrespondenzen
Telefon- und Schalterdienst
Beantwortung von Anträgen und Beschwerden von Insassen in diesem Zuständigkeitsbereich
Cédric Liechti, Sektorchef, T +41 26 305 14 30, cedric.liechti@fr.ch

L’Etat de Fribourg est constamment à la recherche de personnel au bénéfice d’une solide formation ou d'une expérience professionnelle étendue. Il offre également de nombreuses places d'apprentissages et de stages. Enfin, l'offre en formation continue pour les collaborateurs et collaboratrices et les cadres est à la mesure des buts définis par notre administration.
Travailler à l'Etat de Fribourg: www.fr.ch/emplois
Il compte à ce jour plus de 13'000 EPT.