
Arbeitsort: Kanzlei der/des Bewerbenden
Das «a» im Stellentitel steht für «alle». Der Kanton Luzern steht für Diversität und Vielfalt.
Der Regierungsrat wählt die amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger aus den im Kanton Luzern praktizierenden Anwältinnen und Anwälten für eine Amtsdauer von vier Jahren (vgl. § 7 Anwaltsgesetz; SRL Nr. 280). Sie haben im Untersuchungsverfahren oder vor Gericht in den vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen die Verteidigung von Beschuldigten zu übernehmen.
Eine beschuldigte Person kann, sofern die Voraussetzungen dazu erfüllt sind, einen amtlichen Verteidiger oder eine amtliche Verteidigerin als ihren Rechtsbeistand auswählen. Die Verfahrensleitung bestellt im Einzelfall die amtliche Verteidigerin oder den amtlichen Verteidiger. Sie sind einzig den Interessen der beschuldigten Person verpflichtet.
Per 1. Januar 2027 sind amtliche Verteidigerinnen und Verteidiger zu wählen. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement sucht dafür im Straf- und Strafprozessrecht spezialisierte Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte
Die Wahl der amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger erfolgt durch den Regierungsrat.
Ihre Aufgaben
Sie betätigen sich vorwiegend im Strafrecht und im Strafprozessrecht und sind bereit, regelmässig Pikettdienst zu leisten, sowohl während der Bürozeiten wie auch während der Nacht sowie an Wochenenden und an Feiertagen.
Ihr Profil
Zwingende Anforderungen
Fachliche Anforderungen
Persönliche Anforderungen
Justiz- und SicherheitsdepartementLaura Muheim
Stv. Leiterin Rechtsdienst
+41 41 228 32 18
Bewerbungen sind bis am 26. Juni 2026 mit den entsprechenden Unterlagen elektronisch an die E-Mail: jsdds@lu.ch einzureichen, an das Justiz- und Sicherheitsdepartement (Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern).

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