Das Obergericht des Kantons Zürich ist Rechtsmittelinstanz in Zivil- und Strafsachen. Ihm ist das Handelsgericht angegliedert, das sich als erste Instanz mit den ihm zugewiesenen Prozessen befasst. Ferner ist das Obergericht zuständig für die selbständige Justizverwaltung der zürcherischen Zivil- und Strafgerichte und des Notariatswesens.
Wir suchen per sofort und per 1. Dezember 2026 für den Rest der Amtsdauer 2025 bis 2031 zwei
für Einsätze nach Bedarf auf der Basis von Taggeldern. Je nach Geschäftslast und Verfügbarkeit besteht allenfalls die Möglichkeit von Einsätzen in einem festen Pensum über eine gewisse Zeitdauer hinweg.
An die Funktion einer Ersatzoberrichterin oder eines Ersatzoberrichters stellen wir folgende Anforderungen:
Die Besoldung richtet sich nach dem Beschluss des Kantonsrates über die Festsetzung der Besoldungen der Mitglieder des Obergerichts vom 22. April 1991 (LS 212.53).
Die Wahl von Ersatzoberrichterinnen und Ersatzoberrichter des Obergerichts erfolgt durch den Kantonsrat (Art. 75 KV). Für die ausgeschriebenen Stellen steht dem Obergericht ein Vorschlagsrecht zu (§ 35 Satz 2 GOG). Der Wahlvorschlag wird der Justizkommission des Kantonsrates zur Prüfung der Kandidaturen und Antragstellung an den Kantonsrat unterbreitet (§ 31 Abs. 3 KRG).
Ihre Bewerbung senden Sie mit den üblichen Unterlagen, einer Wohnsitzbestätigung und einem Strafregisterauszug bis zum 7. August 2025 an das Obergericht des Kantons Zürich, Remo Graf, Chef Personal und Bildung, Postfach, 8021 Zürich. Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Generalsekretariat gerne zur Verfügung (Tel. 044 257 92 19).
Wir freuen uns auf Ihre Online-Bewerbung.

Die Zürcher Zivil- und Strafgerichte, allen voran die zwölf Bezirksgerichte, bieten Ihnen einen vielseitigen und interessanten Start in die Praxis der Rechtspflege. Sie arbeiten in einem hochqualifizierten Umfeld mit moderner Infrastruktur und profitieren von einem breit gefächerten Aus- und Weiterbildungsangebot. Eine Stelle an einem Bezirksgericht stellt insbesondere für junge Juristinnen und Juristen einen ersten Karriereschritt im Rahmen der Justiz und Verwaltung dar und lässt Ihnen alle beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten offen.
Eine Anstellung bei der Justiz ist eine ideale, breit gefächerte Ergänzung der Ausbildung zur Juristin oder zum Juristen und ermöglicht Ihnen einen vielseitigen Kontakt mit Mitmenschen.
Auditorat - Der Berufseinstieg an einem Bezirksgericht
Nach Studienabschluss (MLaw) bieten wir Ihnen für 14 Monate einen idealen Praxiseinstieg. Sie können Ihr theoretisch erworbenes Wissen in einem vielseitigen und anspruchsvollen Aufgabengebiet anwenden, ohne dass dadurch bereits Ihr späteres Tätigkeitsfeld vorbestimmt ist. Ihre Ansprechpersonen sind Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber oder Richterinnen und Richter.
Sie nehmen Rechtsabklärungen vor, pflegen direkten Kontakt zu den involvierten Stellen und Personen und verfassen Entscheide. Sie sind bei den Gerichtsverhandlungen dabei und wirken bei der Aufarbeitung der behandelten Geschäfte mit. Ihre Tätigkeit beim Gericht wird für den Praxisnachweis bei der Rechtsanwaltsprüfung voll angerechnet.
Falls Sie sich für ein Auditorat interessieren, kontaktieren Sie bitte die Ansprechperson des jeweiligen Bezirksgerichts.
Wir freuen uns, mit Ihnen Ihre Zukunft zu gestalten.